Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
am Standort Kassel


ist in der Direktion Bereitschaftspolizei Nord – vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen - zum 01. Mai 2025 eine unbefristete Vollzeitstelle als


Büchsenmachermeisterin / Büchsenmachermeister oder

Waffenmechanikermeisterin / Waffenmechanikermeister (w/m/d)

Kennziffer 04-2025

 

zu besetzen.

 

Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des TV-H.

 

Als Mitglied unseres Teams werden Sie Teil der hessischen Polizei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in Hessen. Ihre Arbeit trägt aktiv dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherzustellen und für die Zukunft zu optimieren.


Unser Angebot:
Ihre Aufgaben:

Anforderungen:
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:

 

Ansprechpartner:

Für Fachfragen stehen Ihnen Herr Heinz-Steinsulz (Tel. 06134/602 2300) und Herr Weber (Tel. 0561/4806 150) zur Verfügung. Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134/602 4333) wenden.


Was noch wichtig ist:

Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstal­tungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.

Allgemeine Hinweise:

Für das Auswahlverfahren werden folgende Dokumente benötigt:

 

Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 05.05.2025 vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an bewerbung.hpe@polizei.hessen.de.

Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.

 

Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären.

 

Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.

 

Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

 

Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.

 

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.

 

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.

 

Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.

 

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).